112 – Europaweiter Notruf
Ob Feuer in Finnland oder Unfall in Ungarn: Der Notruf 112 ist in Europa der einheitliche und direkte Draht zu schneller Hilfe. Die Telefonnummer 112 ist mittlerweile in allen Staaten der Europäischen Union die Nummer in Notfällen. Auch in sämtlichen Handynetzen verbindet 112 mit der zuständigen Notrufzentrale.
Jedoch wissen bislang nur 57 Prozent der Menschen in Deutschland (Stand 2017), dass die 112 nicht nur im eigenen Land, sondern überall in der Europäischen Union (EU) Hilfe bringt. Bei einem Notfall in Deutschland würden 90 Prozent der Befragten die 112 wählen.
Absetzen eines Notrufs
Im Finnland-Urlaub brennt es plötzlich in der Ferienwohnung; bei der Fahrt durch Ungarn kommt es zum Verkehrsunfall – Sie zücken Ihr Telefon, wählen den EU-weiten Notruf 112 und erreichen die Leitstelle von Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei. Was sind nun die wichtigsten Informationen für den Menschen am anderen Ende der Leitung?
- Was ist passiert? Abhängig davon, ob es sich um einen Unfall, ein Feuer oder eine sonstige technische Hilfeleistung handelt, werden unterschiedliche Fahrzeuge alarmiert – beim Müllcontainerbrand kommt die Feuerwehr mit einem Löschfahrzeug, beim Handtaschenraub die Polizei im Streifenwagen.
- Wo ist es passiert? Hier ist nicht nur die möglichst genaue Straßenbezeichnung samt Hausnummer (wenn zutreffend) hilfreich, sondern auch der Ort, in dem der Notfall passiert ist. Häufig werden durch die Leitstellen große Gebiete bearbeitet, in dem es dann mehr als eine „Hauptstraße“ oder „Bahnhofsstraße“ gibt. Die Nennung des Ortes vermeidet, dass in mehreren Gemeinden Rettungskräfte alarmiert werden.
- Wie viele Verletzte/betroffene Personen sind es? Vom einzelnen Fußgänger bis zum vollbesetzten Schulbus – abhängig von der Anzahl der gefährdeten Menschen werden unterschiedlich viele Rettungsmittel benötigt. Wenn die Leitstelle dies bereits beim Notruf erfährt, kann sie zielgerecht alarmieren.
- Wer ruft an? Gerade, wenn eine Einsatzstelle beispielsweise beim außer Kontrolle geratenen Lagerfeuer im Wald schwer von außen zu finden ist, ist es für die Einsatzkräfte hilfreich, wenn die Leitstelle den Anrufer nochmals kontaktieren kann.
- Warten auf Rückfragen? Aufregung und Anspannung sind normal – schließlich wählt man nicht jeden Tag den Notruf! Falls man nun in der Hektik eine wichtige Angabe vergessen hat, werden die routinierten Leitstellenmitarbeiter dies abfragen. Daher sollte man nie als erster auflegen, sondern warten, bis die Notrufstelle erklärt hat, dass sie alle Informationen hat.
Der Hintergrund: Die Europäer sind aus beruflichen oder privaten Gründen immer häufiger in anderen Ländern der EU unterwegs, weshalb eine EU-weit einheitliche Notrufnummer sehr sinnvoll ist. So müssen die Bürger sich statt mehrerer Notrufnummern nur noch die 112 merken – und bekommen überall adäquate Hilfe!
- Der Anruf: Die Notrufnummer 112 kann von überall her erreicht werden: Egal ob Festnetz, öffentliches Telefon oder Mobiltelefon. Beim Handy muss allerdings eine SIM-Karte eingelegt sein. Seit Inkrafttreten dieser Vorschrift im Sommer 2009 hat sich das Aufkommen der „Spaß“-Anrufe in den Leitstellen enorm verringert.
- Die Kosten: Das Gespräch mit der Notrufnummer ist immer kostenlos!
- Die Antwort: Wer bei der 112 ans Telefon geht, ist auf Notfälle vorbereitet: In Abhängigkeit vom jeweiligen nationalen System für den Bevölkerungsschutz kommt der Notruf zumeist bei Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei an. Die dortigen Mitarbeiter sind für die Notrufabfrage geschult und sprechen beispielsweise in Deutschland häufig auch Englisch; in Grenznähe auch die Sprache der Nachbarregion.
Quelle Text und Plakat: Pressemitteilung Deutscher Feuerwehrverband e.V. (DFV), Berlin
Rauchmelder retten Leben
Brandrauch ist tödlich. Darum können selbst kleine Brände zur lebensbedrohenden Gefahr werden. Vor allem schlafende Menschen sind gefährdet. Bevor sie aufwachen, werden sie durch Rauch bewusstlos. Es droht die Gefahr des Erstickens.
Der Landesfeuerwehrverband begrüßt daher die gesetzliche Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnhäusern. Ein Rauchwarnmelder erkennt frühzeitig den tödlichen Brandrauch und warnt durch einen lauten, durchdringenden Ton. Menschen werden so frühzeitig geweckt und alarmiert, dass eine Rettung möglich ist. Rauchwarnmelder sind daher Lebensretter!
Rauchwarnmelder werden mit einer Batterie betrieben. Geht die Ladung zur Neige, wird dies mit einem entsprechenden Ton signalisiert.
- Pro Wohnung als gesetzlicher Mindestschutz jeweils einen Rauchmelder in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Flurbereichen. Besser: Rauchwarnmelder in allen Räumen!
- Rauchwarnmelder können auch per Funk miteinander verbunden werden. Bei Gefahr alarmieren dann alle Melder gleichzeitig.
- Rauchwarnmelder an der Decke anbringen und möglichst in Raummitte.
- Von Wänden oder Einbaumöbeln einen Mindestabstand von 0,5 Meter beachten.
- In Wohnungen oder Einfamilienhäusern mit mehreren Stockwerken sollten Rauchwarnmelder auf allen Etagen montiert werden.
- Wichtig ist auch ein Rauchwarnmelder im Keller.
- In größeren Häusern ist es sinnvoll, die Rauchwarnmelder miteinander zu vernetzen.
Kauftipps
Rauchwarnmelder sind nicht teuer. Gute Geräte erhalten Sie bereits für einen Preis ab ca. 20 EUR. Auf folgende Punkte sollten Sie beim Kauf achten:
- Der Melder sollte mit optischer Technik funktionieren.
- Achten Sie auf ein akustisches Signal bei einer "leeren" Batterie.
- Achten Sie auf das CE-Zeichen und GS-Zeichen.
- Achten Sie auf einen Testknopf, mit dem die Funktion des Gerätes überprüft werden kann.
- Achten Sie auf die Möglichkeit, mehrere Geräte miteinander verbinden zu können.
- Für Gehörlose gibt es Ausführungen mit Blitzlicht und Vibrationsgeber, der nachts unter das Kopfkissen gelegt wird.
Zur besseren Verbraucherinformation gibt es seit 2011 das neue „Q“: ein unabhängiges Qualitätszeichen, das für Rauchwarnmelder mit erweiterter Qualitätsprüfung steht. Folgende Leistungsmerkmale sind ausschlaggebend:
- Geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen
- Erhöhte Stabilität, z. B. gegen äußere Einflüsse
- Fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer
Quelle Text: Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg e.V., Stuttgart
Vorsicht bei Unwettern!
Gewitter, Blitzschlag, Sturm- und Orkanböen sowie Hagel und Starkregen treten oft nicht allein auf. Durch den Klimawandel häufen sich derartige Schadenslagen in den letzten Jahren. Auch die Auswirkungen und Schäden werden größer.
Schutz bei Gewitter
- Bleiben Sie in Gebäuden oder suchen Sie in einem Kraftfahrzeug Schutz.
- Bleiben Sie fern von Fenstern und vermeiden Sie Telefongespräche. Nehmen Sie alle elektrischen Geräte vom Netz. Überspannungsstöße können zu erheblichen Schäden an elektronischen Geräten führen.
- Sind die Wasserleitungen des Gebäudes nicht ordnungsgemäß geerdet, dann nehmen Sie während eines Gewitters kein Bad oder duschen Sie nicht.
- Direkter Blitzschlag kann Brände auslösen.
Lässt sich ein Aufenthalt im Freien bei Gewitter nicht vermeiden, beachten Sie folgende Hinweise:
- Stellen Sie sich nicht unter einen Baum oder in die Nähe von hohen Gebäuden. Halten Sie mindestens fünf Meter Abstand zu den Bäumen.
- Suchen Sie in einer Mulde Schutz, in die Sie sich mit zusammengezogenen Füßen hineinhocken. Schützen Sie den Kopf mit den Händen.
- Gefährliche Orte sind einzelne Bäume und Baumgruppen, Hügel, Aussichtstürme, Masten, Metallzäune oder Gitter.
- Baden Sie nicht im Freien oder fahren Sie mit einem Boot auf Gewässern. Im und am Wasser herrscht höchste Gefahr.
Schutz vor Hagel
- Vermeiden Sie jeden Aufenthalt im Freien und schließen Sie alle Fenster, Türen und Dachluken.
- Stellen Sie Fahrzeuge unter (in Garagen, unter Brücken u.ä.). Schäden am Fahrzeug lassen sich dadurch verringern, dass Sie es im Freien mit einer Decke oder Plane abdecken (diese muss natürlich gegen Wegfliegen gesichert sein).
- Sind Sie bei Hagel mit dem Auto unterwegs und können dieses nicht vorübergehend unterstellen, richten Sie sich auf jeden Fall auf winterliche Straßenverhältnisse ein (auch im Sommer!), da die Hagelkörner je nach Größe einige Zeit zum Wegtauen benötigen.
- Verringern Sie die Geschwindigkeit und vergrößern Sie den Abstand zum Vorausfahrenden und schalten Sie das Licht ein!
Sturm und Orkanböen
Dächer oder Teile davon können abgedeckt, Bäume, Strommasten, Antennen u.ä. von der Gewalt des Windes geknickt werden. Gegenstände, die dem Wind eine große Angriffsfläche bieten (wie z.B. Markisen, Partyzelte, Sonnenschirme, leichte Überdachungen u.ä.), können durch die Böen aus ihrer Verankerung gelöst werden.
Kraftfahrer kennen das Problem des heftig einsetzenden seitlichen Schiebens beim Verlassen eines Waldstückes, eines Tunnels oder einer windgeschützten Lage.
- Prüfen Sie in regelmäßigen Abständen vorbeugend Dächer und Schornsteine auf lose Dachziegel oder Bleche u.ä..
- Verankern Sie in Warnsituationen Gerüste, Werbetafeln, Antennenanlagen, Markisen, Partyzelte, Abdeckplatten und -planen fest schließen Sie Fenster, Türen und Dachluken im Haus
- Fahrzeuge sollten nicht in der Nähe von Häusern oder hohen Bäumen geparkt werden.
- Verlassen Sie bei Sturm die schützenden Räume nicht. Wenn Sie sich im Freien aufhalten müssen, meiden Sie die Nähe von Gebäuden, Gerüsten, hohen Bäumen und Strommasten!
- Beginnen Sie die Aufräumarbeiten erst nach Ende des Sturmes. Achten Sie dabei auf ausreichenden Abstand zu möglicherweise einsturzgefährdeten Bauten sowie zu abgerissenen Stromleitungen.
Quelle Text: Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg e.V., Stuttgart
Für ein sicheres Grillvergnügen!
Jedes Jahr, wenn es wärmer wird und das Leben wieder draußen stattfindet, scharen sich viele um den Grill und die Saison ist wieder eröffnet. Damit diese für alle zum gelungenen Freizeiterlebnis und nicht zum Desaster wird, empfiehlt der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg die Beachtung einiger Grundregeln.
Wenn diese Ratschläge beachtet werden, steht einer vergnüglichen und unfallfreien Grillparty nichts mehr in Wege:
- Wählen Sie einen standfesten und sicheren Standplatz für den Grill und halten Sie Abstand zu brennbaren Stoffen wie Lampions, Girlanden, etc. Ein Sicherheitsabstand von 2-3 Metern ist das Mindestmaß!
- Benutzen Sie alle Grill-Arten immer nur im Freien!
- Zum Anzünden des Grills verwenden Sie Trockenbrennstoffe oder Grillanzünder, niemals jedoch brennbare Flüssigkeiten. Gießen Sie insbesondere keinen Spiritus o.ä. in den Grill! Fachen Sie das Feuer nicht mit Pressluft oder gar mit Sauerstoff an!
- Halten Sie Löschmittel bereit! Ein Feuerlöscher oder Eimer Wasser hilft Entstehungsbrände zu bekämpfen.
- Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt mit dem Grill hantieren.
- Tragen Sie beim Hantieren am Grill keine Synthetik-Kleidung. Diese kann schlagartig Feuer fangen!
- Nach dem Grillen löschen Sie die Glut ab. Füllen Sie niemals heiße Asche in Müllgefäße. Wenn Sie in einer Grillstelle im Freien grillen, decken Sie die Glut vollständig mit Erde ab, damit der Wind sie nicht forttragen kann.
- Zur Vermeidung von Waldbränden ist für Feuer außerhalb befestigter Grillplätze vom Waldrand ein Sicherheitsabstand von 300 Metern gesetzlich vorgeschrieben.
- Bei Unfällen oder Bränden rufen Sie die Feuerwehr über Telefonnummer 112.
Wir wünschen guten Appetit und eine unfall- und schadenfreie Grillsaison!
Quelle Text: Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg e.V., Stuttgart
Trockenheit - Erhöhte Wald- / Flächenbrandgefahr
Aufgrund anhaltenden Trockenheit entsteht eine erhöhte Waldbrandgefahr. Der aktuelle Waldbrandgefahrenindex steht in unserem Bereich zwischen drei und vier von fünf. Dies besagt, eine hohe Gefahr für einen Waldbrand.
Trockenheit - Erhöhte Wald- / Flächenbrandgefahr
Aufgrund anhaltenden Trockenheit entsteht eine erhöhte Waldbrandgefahr. Der aktuelle Waldbrandgefahrenindex steht in unserem Bereich zwischen drei und vier von fünf. Dies besagt, eine hohe Gefahr für einen Waldbrand.
Den aktuellen Waldbrandgefahrenindex findet ihr auf dieser Seite: https://www.wetter.rlp.de/…/…/inetcntr.nsf/dlr_web_full.xsp…
Besonders durch die derzeitigen Beschränkungen des öffentlichen Lebens wegen der Corona-Pandemie suchen viele Bürgerinnen und Bürger in der Abgeschiedenheit und Ruhe des Waldes die Möglichkeit, sich an der frischen Luft zu bewegen. Je mehr Menschen sich bei anhaltender Trockenheit im Wald aufhalten, desto höher ist die Gefahr, dass durch falsches Verhalten Waldbrände ausgelöst werden.
Ein umsichtiges Verhalten jeder Waldbesucherin und jedes Waldbesuchers kann helfen, Waldbrände zu vermeiden.
Daher gibt der Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz (LFV RLP) folgende Verhaltensregeln für Waldbesucher!
- Kein offenes Feuer im Wald oder Waldnähe anzünden.
- Lasst keine Glasflaschen oder Glasscherben im Wald liegen (Brennglaseffekt).
- Keine brennenden oder glimmenden Gegenstände (z.B. Zigarettenkippen) wegwerfen. Insbesondere auch nicht aus dem fahrenden Fahrzeug (Böschungsbrände).
- In Rheinland-Pfalz gilt ganzjährig ein allgemeines Rauchverbot in Waldgebieten.
- Kraftfahrzeuge nicht über trockenem Gras abstellen. Die heißen Katalysator- und Auspuffanlagen könnten dies leicht entzünden.
- Parkt stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge nicht behindert werden.
- Grillen nur auf ausgewiesenen Grillplätzen – sofern die derzeitigen Maßnahmen der Kontakteinschränkung Grillen in der Öffentlichkeit zulassen.
- Bitte beachtet weitergehende örtliche Beschränkungen durch entsprechende ordnungsbehördliche Verordnungen.
- Waldbesitzer sollten Reisig und Restholz bei Waldbrandgefahr nicht verbrennen, sondern abtransportieren, häckseln oder einen Witterungsumschwung abwarten.
Ist es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Waldbrand gekommen, bitte sofort bei der Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 anrufen!
Hierbei sollte eine möglichst genaue Standortangabe erfolgen.
Textquelle: Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz e.V.
Damit die Feiertage nicht zu "Feuertagen" werden.
Die Weihnachtszeit
In der Advents- und Weihnachtszeit kommt es unter anderem auch in unserer Gemeinde Linden häufig zu Wohnungsbränden, weil Fehler im Umgang mit offenem Feuer und trockenen Weihnachtsdekorationen gemacht werden.
Wir haben euch im Folgenden einige wichtige Hinweise zum sachgerechten Umgang und zu vorbeugenden Maßnahmen zusammengestellt, sodass eure Feiertage nicht zu „Feuertagen“ werden.
Dies gilt es an Weihnachten zu beachten:
- Kauft einen festen, frischen Baum.
- Verwendet nur kipp- und standsichere Vorrichtungen zum Aufstellen eures Weihnachtsbaums.
- Achtet auf einen gewissen Schutzabstand zu brennbaren Gegenständen.
- Stellt den Weihnachtsbaum in Wasser, damit dieser nicht austrocknet.
- Platziert den Weihnachtsbaum niemals unmittelbar neben einer Ausgangstür, sodass ihr im Brandfall den Raum ungehindert verlassen können.
- Verwendet zum Schmücken eures Weihnachtsbaums keine echten Kerzen! In der heutigen Zeit gibt es bessere, schönere und auch energiesparende Alternativen, welche ein weitaus geringeres Brandrisiko darstellen!
- Auch der Christbaumschmuck sollte nicht aus brennbaren Stoffen bestehen.
- Verwendet zur Weihnachtsbeleuchtung nur Artikel, mit Prüfzeichen (VDE, GS)
- Sofern Kinder im Haushalt sind, beaufsichtigt die Kinder beim Spielen in der Nähe oder unter dem Weihnachtsbaum.
- Solltet ihr trockene Zweige vom Christbaum entfernen: verheizt diese nicht im Ofen, da diese explosionsartig verbrennen können.
Generell gilt, einen Feuerlöscher, einen Eimer Wasser oder eine Löschdecke für einen Brandfall parat zu haben.
Weiterhin kann ein installierter Rauchmelder Leben retten – achtet darauf, dass geprüfte Rauchmelder eingesetzt werden.
Solle es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen dennoch zu einem Brand kommen, achtet bei Löschversuchen auf eure Sicherheit, bewahrt Ruhe und alarmiert unverzüglich die Feuerwehr über den Notruf 112.
Schließt im Brandfall Fenster und Türen und macht Mitbewohner auf den Brand aufmerksam.
Wir wünschen euch eine schöne, besinnliche und vor allem sichere Advents-und Weihnachtszeit
Mit einem Knall ins neue Jahr.
Party und gute Laune gehören für die meisten Menschen zu einem gelungenen Jahreswechsel. Wir möchten gerne unseren Beitrag zu Ihrer gut gelingenden Silvesterfeier leisten. Und zwar mit ein paar Tipps, die dafür sorgen, dass die Feuerwehr nicht plötzlich "Gäste" Ihrer Party werden.
Beachten Sie daher bitte folgende Hinweise zum Feuerwerk
- Feuerwerksartikel gehören nicht in die Hände von Kindern, Jugendlichen und alkoholisierten Personen!
- Knallkörper und Raketen nur im Freien verwenden. Ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einhalten und die Gebrauchsanweisung beachten!
- Knaller nicht zusammenbündeln, nicht wieder anzünden; unbrauchbar machen mit Wasser!
- Raketen nur senkrecht abfeuern, sicheren Standplatz wählen (leere Flasche im Flaschenkasten). Auf eine sichere Flugrichtung achten!
- Raketen bei stärkerem Wind und Windböen nicht abfeuern!
- Auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst herstellen oder illegal aus dem Ausland importieren. Achten Sie auf das BAM-Prüfzeichen der Bundesanstalt für Materialforschung- und Prüfung!
- Für den Notfall Löschmittel (Eimer mit Wasser, Feuerlöscher) bereitstellen!
- Schützen Sie Haus und Wohnung vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Schließen Sie Fenster und Türen und nehmen Sie Rücksicht auf Kinder und Tiere, die sehr unter der Knallerei leiden!
Beachten Sie, dass das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten ist.
Dekorationen und Ausstattungen
- Luftschlangen, Girlanden und Lampions dürfen nicht mit Heizstrahlern oder offenem Feuer (Zigaretten!) in Berührung kommen.
- Brennende Kerzen niemals unbeaufsichtigt lassen!
Bei Veranstaltungen in größeren Räumen gilt:
Ausgewiesene Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge müssen frei benutzbar bleiben. Das Abstellen von Gegenständen oder Parken vor solchen Ausgängen ist verboten!
Sollte es dennoch zu einem Brand kommen, so helfen Ihnen die Frauen und Männer Ihrer Feuerwehren selbstverständlich auch in der Silvesternacht. Notruf-Telefon 112
Quelle Text: Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg e.V., Stuttgart
Feuerwehr rät: Warnweste stets griffbereit haben
Weste ab 1. 7. 2014 Pflicht in Deutschland / Tipps des Feuerwehrverbandes
Ob bei der Panne auf der Autobahn oder beim Verkehrsunfall: Warnwesten erhöhen die Sichtbarkeit und damit Sicherheit. Ab 1. Juli 2014 gilt in Deutschland Warnwestenpflicht: In allen hier zugelassenen Pkw, Lkw und Bussen muss eine Weste mitgeführt werden. Bislang hatte die Pflicht nur für gewerblich genutzte Fahrzeuge gegolten.
„Leider werden immer wieder Menschen verletzt oder getötet, die eine Unfallstelle absichern wollen, eine Panne haben oder anderen Menschen helfen wollen“, erklärt Hartmut Ziebs, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV). Der DFV gibt acht Tipps zum sicheren Verhalten im Straßenverkehr:
- Lagern Sie die Warnweste griffbereit – etwa in der Fahrer- und Beifahrertür. Wird die Weste im Kofferraum aufbewahrt, sind Sie auf dem Weg dorthin nicht gesichert.
- Wenn regelmäßig mehrere Personen mit dem Fahrzeug unterwegs sind, sollte eine entsprechende Anzahl an Warnwesten vorhanden sein.
- Sichern Sie Unfallstellen mindestens mit einem Warndreieck ab; lagern Sie dieses griffbereit und nicht unter den Koffern versteckt.
- Begeben Sie sich nach der Absicherung wenn möglich hinter die Leitplanke – sie bietet zusätzlichen Schutz vor dem fließenden Verkehr.
- Stau auf der Autobahn: Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst kommen nur dann zügig an die Einsatzstelle, wenn eine Rettungsgasse gebildet wird! Lassen Sie bei zweispurigen Straßen in der Mitte, bei mehreren Spuren zwischen der linken und der zweiten Spur von links Platz für die Einsatzfahrzeuge.
- Altbewährt und trotzdem manchmal vergessen: Die Gurtpflicht gilt in Deutschland für alle Insassen. Achten Sie vor allem auf die korrekte Sicherung von Babys und Kindern.
- Sommer, Sonne, Motorradausflug – immer (mindestens) mit Helm! Korrekte Schutzausrüstung verhindert häufig schwere Verletzungen, daher auch für die schnelle Fahrt „um die Ecke“ anlegen.
- Sie kommen als Ersthelfer zu einem Unfall – aber der Verbandkasten ist leer oder unbrauchbar. Kontrollieren Sie den Inhalt deshalb regelmäßig! Eine Auffrischung in Erster Hilfe – häufig angeboten von Hilfsorganisationen vor Ort – macht Sie sicher in der Handhabung.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Feuerwehrverband e.V. (DFV), Berlin
Stau? Rettungsgasse bilden!
Grundsätzlich muss immer, wenn der Verkehr stockt, eine freie Bahn für Rettungsfahrzeuge geschaffen werden. Wichtig ist dabei, dass sie bereits bei der Annäherung im Rückstau gebildet wird.
Das Bilden der Rettungsgasse ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit wenigstens zwei Fahrtstreifen in einer Richtung, muss eine Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge in der Mitte der Fahrbahnen gebildet werden. Wichtig ist dabei, dass zu den Einsatzfahrzeugen auch Abschleppfahrzeuge zählen.
So verhalten Sie sich richtig:
- Rettungsgasse bereits bei beginnender Staubildung und stockendem Verkehr bilden. Steht der Verkehr, ist es manchmal nicht mehr möglich, zu rangieren.
- Die Rettungsgasse muss immer gebildet werden! Nicht nur bei einem Unfall.
- Die Rettungsgasse wird bei einer zweispurigen Autobahn in der Mitte gebildet, d.h. die Fahrzeuge links fahren an den äußeren linken Rand und die Fahrzeuge rechts an den Rand des rechten Fahrstreifens.
- Bei einer drei- oder sogar vierspurigen Autobahn wird die Rettungsgasse immer zwischen der linken und den mittleren Fahrbahnen gebildet.
- Der Seitenstreifen darf für die Bildung einer ausreichend großen Rettungsgasse mit benutzt werden. Denken Sie immer daran, dass auch sehr große Einsatzfahrzeuge die Rettungsgasse durchfahren müssen.
- Bei Bildung der Rettungsgasse unbedingt darauf achten, dass das Fahrzeug gerade steht und die Durchfahrt der Einsatzfahrzeuge nicht behindert wird.
- Halten Sie eine Fahrzeuglänge Abstand zum Vordermann, um noch rangieren zu können.
- Schalten Sie den Verkehrsfunk und das Navigationsgerät ein und beachten Sie die Durchsagen!
- LKW sollten nur die rechte Spur befahren und nicht überholen.
- Auch an einer roten Ampel sollte zudem in den Kreuzungsbereich ausgewichen werden, auch wenn dabei die Haltelinie überfahren werden muss. Mögliche Rotlichtverstöße werden bei solchen Situationen nach einer Prüfung durch die Bußgeldstelle nicht geahndet.
- Allen anderen Kraftfahrern ist die Durchfahrt untersagt. Die Durchfahrt durch die Rettungsgasse durch „Anhängen an ein Fahrzeug mit Sonderrechten" ist verboten.
Wichtig: Wenn das erste Rettungsfahrzeug vorbeigefahren ist, die Rettungsgasse nicht wieder schließen! Es können noch weitere Rettungsfahrzeuge folgen – auch nach einiger Zeit noch. Die Rettungsgasse so lange offen halten, bis der Verkehr wieder rollt!
Autofahrer, die jedoch künftig Rettungskräfte blockieren, müssen mit härteren Strafen rechnen. Wer keine Rettungsgasse bildet, den erwartet ein Bußgeld von bis zu 200 Euro. Kommt es zu einer weiteren Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, kann es noch bis zu 120 Euro teurer werden. Zudem droht dem Autofahrer ein einmonatiges Fahrverbot.
Quelle Text: Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg e.V., Stuttgart
Alarmsignale sind Pflicht
Sie wohnen bei einem Feuerwehrhaus oder an einer Hauptstraße. Nachts um 3 Uhr fährt mit lautem Signal die Feuerwehr an ihrem Haus vorbei.
Sie werden wach. Was denken Sie?
- Hoffentlich können die Feuerwehrleute noch rechtzeitig helfen?
- Die werden doch nicht zu uns kommen?
- Sind alle unsere Kinder zu Hause?
- Müssen die so einen Krach machen und mich in meiner Nachtruhe stören?!
Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde. Minuten entscheiden oftmals über Leben und Tod, über kleines Feuer oder Großbrand mit riesigem Sachschaden. Deshalb hat die Feuerwehr die Pflicht im Schadensfall möglichst schnell an der Einsatzstelle zu sein. Und dabei hilft ihr das sog. Wegerecht nach § 38 Straßenverkehrsordnung. Dieses kann aber nur mit Blaulicht und Martinhorn eingefordert werden. Das bedeutet „alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“ Das Blaulicht allein ist hierfür unzulässig.
Stellen sie sich vor, dass diese „krachmachenden“ Feuerwehrleute
- vor 3 Minuten noch selbst in ihren Betten waren.
- ab 6 Uhr auch wieder zur Arbeit müssen.
- die nächsten 2 oder 3 Stunden nicht mehr schlafen werden (was oft auch ihre Familien betrifft)
Ihre Feuerwehr – Tag und Nacht für Sie einsatzbereit – dankt Ihnen für Ihr Verständnis.
Quelle Text: Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg e.V., Stuttgart
Stromausfall in Gemeinden und / oder unserer Verbandsgemeinde
Vorsorge, Selbsthilfe und Maßnahmen der Feuerwehr
Stromausfälle über längere Zeiträume sind auch in Deutschland möglich. Durch Natur-Ereignisse wie Unwetter, Erdbeben oder einfach nur technische Defekte kann es schnell zu einem Ausfall der Stromversorgung im jeweiligen Gemeindegebiet kommen.
Kommt es in ungünstigen Fällen zum Netzausfall in einem größeren Gebiet, kann dies aufgrund überlasteter Netze (besonders im Winter) zu einer Kettenreaktion führen, was dann in der Regel zu einem flächendeckenden Netzausfall führt. Von solch einem Netzausfall können dann u.U. mehrere Millionen Einwohner, ja ganze Staaten, betroffen sein.
Neben den damit verbundenen allgemeinen Einschränkungen können sich allerdings auch gefährliche Situationen ergeben. Denn in den meisten Fällen können von dem Stromausfall auch die Fest- bzw. Mobilfunknetze betroffen sein. In Notfällen ist ein Hilferuf über die bekannten Notrufnummern dann nicht mehr möglich.
Die Feuerwehren Linden möchten euch deshalb über das Thema „Stromausfall“ informieren
Maßnahmen zur Sicherstellung der Gefahrenabwehr bei Stromausfällen durch die Feuerwehr:
Besonders abhängig von einem Stromausfall sind unsere Kommunikationsnetze. Nach kurzer Zeit wird das Telefon-Festnetz nicht mehr zur Verfügung stehen. Stromabhängige Telefone (ISDN bzw. VoiceOverIP), Ladestationen mancher Mobiltelefone sowie Ihr Internet-Zugang fallen sofort aus. Die Mobilfunknetze sind nur für kurze Zeit (meist Batterie gepuffert für ca. 0,5 bis 2,0 Std.) notstromversorgt.
Innerhalb der Gemeinde Linden werden deshalb bei jedem "längeren" Stromausfall das Feuerwehrgerätehäuser sowie Anlaufstellen in den betroffenen Gebieten Besetzt, zum Anlaufpunkt für die Bevölkerung.
Bei einem unplanmäßigen Stromausfall, der länger als 30 Minuten andauert, werden die Feuerwehrgerätehäuser besetzt (Voraussetzung dafür ist, dass die Feuerwehr-Führung auch frühzeitig Kenntnis vom Stromausfall erlangt) und Einsatzfahrzeuge an bestimmten Anlaufstellen in den betroffenen Gemeinden platziert.
lm Falle eines Ausfalles sämtlicher Fest- und Mobilfunknetze können die Feuerwehrwachen aufgesucht und zum Absetzen eines eventuellen Notrufes genutzt werden. Bürgerinnen und Bürger, die Hilfe oder Unterstützung benötigen, können sich unmittelbar an die Feuerwehr wenden. Von dort ist es möglich, über die entspr. Funkanlagen Notrufe an die Integrierte Leitstelle (Feuerwehr und Rettungsdienst) abzusetzen; damit ist auch die Polizei sofort erreichbar. Zur flächendeckenden Information der Bevölkerung können durch die Feuerwehr u.U. Lautsprecherdurchsagen erfolgen.
Bei Stromausfällen die länger andauern oder die ein besonderes Ausmaß annehmen, veranlassen wir weiterhin Hinweise über mediale Warn- und Hinweissysteme (bspw. KATWARN, NINA).
Eine Übersicht der Rufnummern, Adressen, Anlaufstellen usw. haben wir euch auch in dem beigefügten Dokument zusammengestellt.